Agrigestion - Service de comptabilité et de conseils de gestion de la Chambre d'Agriculture
Staatliche Unterstützung beim Landkauf
GegenstandAlle landwirtschaftliche, in Luxemburg befindlichen Flächen mit Ausnahme von Wälder

Berechtigung(1) Landwirtschaftliche Erzeuger im Haupterwerb als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft), dessen Betrieb sich in Luxemburg befindet und im Anschaffungsjahr einen [Gesamtstandarddeckungsbeitrag] von 9.600.- € aufweist. Der Antragsteller darf maximal 55 Jahre alt sein und über eine ausreichende Ausbildung verfügen.

(2) Die Eigentumsfläche des Betriebes darf nicht um mehr als 2% in den vorherigen 2 Jahren zurückgegangen sein und die gekauften Flächen müssen während mindestens 10 Jahren im Betrieb des Antragstellers bewirtschaftet werden.

BeträgeHaupterwerbsbetrieb:

(1) Kapitalbeihilfe:
20% des Kaufpreises (ohne etwaige Gebühren)
bis maximal (Kaufpreis): 12.500.- €/ha Ackerland und Wiesen, 75.000.- €/ha Weinberge und Obstanlagen, 20.000.- €/ha Gartenbauland (Freiland)

(2) Rückzahlung der Einschreibegebühren:
die gezahlten Gebühren werden entsprechend dem für die Berechnung der Kapitalbeihilfe zurückbehaltenen Kostenpunkt rückvergütet

Der maximal förderungsfähige Betrag beläuft sich auf 375.000.-€ pro Betrieb für die Periode vom 1.1.2000 bis 31.12.2006. Er begreift auch die Beträge von Anleihen mit Zinsbeihilfe im Rahmen der Betriebsübernahme.
Bei Betriebsgemeinschaften wird der maximal förderungs-fähige Betrag mit der Anzahl der Pachtner multipliziert. Auf einem Betrieb der von 2 Geschwister geleitet wird, wird der Betrag mit 1,5 multipliziert.

Antragsformular Formular [Landkauf Beihilfe]

AntragsstellungsperiodeAntragsstellung jederzeit möglich
Legale Basis
Europäische Unionabgeänderte Verordnung EG N° 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999

LuxemburgGesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001
Großherzogliches Reglement vom 11. August 2001 das durch das
Großherzogliches Reglement vom 28. Februar 2003 abgeändert wurde
Zuständige Behörden
→ für Durchführungsbestimmungen, verwaltungstechnische Fragen und Kontrollen vor Ort:
ADMINISTRATION DES SERVICES TECHNIQUES DE L'AGRICULTURE
Service des subventions à l'Agriculture
B.P. 1904
16, route d'Esch
L-1470 Luxemburg
Frau Mariette NOESEN-FREIMANN
Tel: 45 71 72- 312
Fax: 45 71 72- 341
Email: mariette.freimann@asta.etat.lu
 
Herr Alex SCHMIT
Tel: 45 71 72- 317
Fax: 45 71 72- 341
Email: alex.schmit@asta.etat.lu
Sonnenblumen... © 2003 by Christian Kayser (SIVOUR)
www.agrigestion.lu - printed 05.09.2010, 04:38