Agrigestion - Service de comptabilité et de conseils de gestion de la Chambre d'Agriculture
Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln: (A) Herbizideinsatz
GegenstandIn Luxemburg befindliche, landwirtschaftlich genutzte Parzellen.

Berechtigung(1) Landwirtschaftliche Erzeuger im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft), die eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens 3 ha bewirtschaften.

(2) Mögliche Optionen (Kulturen) sind:
- Getreide, Raps, Flachs und Eiweißpflanzen
- Hackfrüchte (Mais, Rüben)
- Krautabtötung von Kartoffeln
Die kulturenspezifische Bedingungen, betreffend die Unkrautbekämpfung und die Stickstoffdüngung, sind bei der zuständigen Behörde nachzufragen oder der von der ASTA herausgegebenen Broschüre zu entnehmen.

(3) Die gemeldeten Parzellen können jedes Jahr wechseln doch eine zu Beginn der Teilnahme festgelegte Mindestfläche (mit einer gewissen Toleranz) muss in jedem Jahr der 5-jährigen Verpflichtung erreicht werden.
Die Toleranz beträgt:
- 50% bei einer vereinbarten Fläche von weniger als 4 ha
- 2 ha bei einer vereinbarten Fläche zwischen 4 und 10 ha
- 20% bei einer vereinbarten Fläche von mehr als 10 ha


BeträgeHaupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieb:

Option 1 (Getreide und Ölsaaten): 90.- €/ha
- ausschließlich mechanische Unkrautbekämpfung (z.B. Striegel)
- bei Leguminosenanbau: keine Stickstoffdüngung (mineralisch + organisch)

Option 2 (Hackfrüchte): 150.- €/ha
- keine ganzflächige Anwendung von Herbiziden (chemische Reihen-behandlung in Kombination anderer Unkrautbekämpfung ist möglich (z.B. Hacken + Bandspritzen)
- kein Anbau unter Folie
- keine organische Düngung nach dem 1. September bis zu Beginn der nächsten Vegetationsperiode

Option 3 (Kartoffeln): 150.- €/ha, sowie 200.- €/ha in Kombination mit Option 2.
- keine ganzflächige Anwendung von Krautabtötungsmitteln
- eine chemische Reihenbehandlung in Kombination mit einem Krautschlegler oder dem Einsatz von thermischen Verfahren ist möglich
- die Beihilfe wird nicht gewährt bei natürlich absterbenden bzw. abgestorbenen Kulturen (natürliche Reife oder Krautfäule)

Antragsformular Formular [Antragscode 034]

Antragsstellungsperiodebis spätestens den 1. August zu Beginn der 5-jährigen Mindestteilnahmdauer.
Das Antragsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Jahres.
Legale Basis
Europäische Unionabgeänderte Verordnung EG N° 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999

LuxemburgGesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001
Großherzogliches Reglement vom 9. November 2001
Sonstiges
 (1) In einer gut zusammengefaßte Broschüre:
[Förderprogramm für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren im Rahmen der Verordnung EG N° 1257/99]
von der ASTA, Service Agri-Environnement sind alle Agrarumweltprogramme ausführlich erläutert.
Zuständige Behörden
→ für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen und
für Durchführungsbestimmungen und technische Fragen / Kontrollen vor Ort:
ADMINISTRATION DES SERVICES TECHNIQUES DE L'AGRICULTURE
Service Agri-environnement
16, route d'Esch
L-1470 Luxemburg
Herr Yves ROTA
Tel: 45 71 72- 210
Fax: 45 71 72- 341
Email: yves.rota@asta.etat.lu
 
Herr Jacques KRIER
Tel: 45 71 72- 236
Fax: 45 71 72- 341
Email: jacques.krier@asta.etat.lu
Sonnenblumen... © 2001 by Verlag Neue Medien Ulm
www.agrigestion.lu - printed 05.09.2010, 04:49