| Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln: (B) Fungizid- und Insektizideinsatz | |||||||||
| Gegenstand | In Luxemburg befindliche, landwirtschaftlich genutzte Parzellen. | ||||||||
| Berechtigung | (1) Landwirtschaftliche Erzeuger im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft), die eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens 3 ha bewirtschaften. (2) Mögliche Option (Kulturen) sind: Getreide, Raps, Flachs und Eiweißpflanzen (3) Die gemeldeten Parzellen können jedes Jahr wechseln doch eine zu Beginn der Teilnahme festgelegte Mindestfläche (mit einer gewissen Toleranz) muss in jedem Jahr der 5-jährigen Verpflichtung erreicht werden. Die Toleranz beträgt: - 50% bei einer vereinbarten Fläche von weniger als 4 ha - 2 ha bei einer vereinbarten Fläche zwischen 4 und 10 ha - 20% bei einer vereinbarten Fläche von mehr als 10 ha | ||||||||
| Beträge | Haupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieb: 50.- €/ha, sowie 100.- € für Rapskulturen - keine Anwendung von Insektiziden und Fungiziden - bei Leguminosenanbau: keine Stickstoffdüngung (mineralisch + organisch) | ||||||||
| Antragsformular | Formular [Antragscode 035] | ||||||||
| Antragsstellungsperiode | bis spätestens den 1. August zu Beginn der 5-jährigen Mindestteilnahmdauer. Das Antragsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Jahres. | ||||||||
| Legale Basis | |||||||||
| Europäische Union | abgeänderte Verordnung EG N° 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 | ||||||||
| Luxemburg | Gesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001 Großherzogliches Reglement vom 9. November 2001 | ||||||||
| Sonstiges | |||||||||
| (1) In einer gut zusammengefaßte Broschüre: [Förderprogramm für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren im Rahmen der Verordnung EG N° 1257/99] von der ASTA, Service Agri-Environnement sind alle Agrarumweltprogramme ausführlich erläutert. | |||||||||
| Zuständige Behörden | |||||||||
| → für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen und für Durchführungsbestimmungen und technische Fragen / Kontrollen vor Ort: | |||||||||
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