| Erosionsschutzmaßnahmen: (B) Mulchsaat und Direktsaat von Sommerkulturen | |||||||||
| Gegenstand | In Luxemburg befindliche, landwirtschaftlich genutzte Parzellen die jedes Jahr wechseln können. | ||||||||
| Berechtigung | (1) Landwirtschaftliche Erzeuger im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft), die eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens 3 ha bewirtschaften. (2) Der Landwirt verpflichtet sich global, mindestens 75 % der mit Sommerkulturen bestellten Flächen (spätestens ab dem 3. Verpflichtungsjahr) im Mulchsaat- bzw. Direktsaatverfahren (also ohne wendende Bodenbearbeitung) zu bestellen. (3) Eine oberflächige, bzw. reduzierte Bodenbearbeitung ist zulässig. Kartoffeln sind von der 75%-Regel ausgenommen. (4) Falls die angemeldeten Parzellen mehr als 8% Hangneigung haben, und es wird nicht quer zum Hang geackert, muss entweder die Arbeitsrichtung geändert werden (Zusatzprämie) oder es müssen Grünstreifen zum Erosionsschutz angelegt werden gemäß den Bedingungen des Programmes [Anlage von Erosionsschutzstreifen / Grünstreifen (C)] (inklusive Zusatzprämie). | ||||||||
| Beträge | Haupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieb: 50.- €/ha | ||||||||
| Antragsformular | Formular [Mulchsaat / Direktsaat - Antragscode 036] | ||||||||
| Antragsstellungsperiode | bis spätestens den 1. August zu Beginn der 5-jährigen Mindestteilnahmdauer. Das Antragsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Jahres. | ||||||||
| Legale Basis | |||||||||
| Europäische Union | abgeänderte Verordnung EG N° 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 | ||||||||
| Luxemburg | Gesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001 Großherzogliches Reglement vom 9. November 2001 | ||||||||
| Sonstiges | |||||||||
| (1) In einer gut zusammengefaßte Broschüre: [Förderprogramm für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren im Rahmen der Verordnung EG N° 1257/99] von der ASTA, Service Agri-Environnement sind alle Agrarumweltprogramme ausführlich erläutert. | |||||||||
| Zuständige Behörden | |||||||||
| → für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen und für Durchführungsbestimmungen und technische Fragen / Kontrollen vor Ort: | |||||||||
| |||||||||