Agrigestion - Service de comptabilité et de conseils de gestion de la Chambre d'Agriculture
Erosionsschutzmaßnahmen: (C) Anlage von Erosionsschutzstreifen und Grünstreifen
GegenstandIn Luxemburg befindliche, landwirtschaftlich genutzte Parzellen auf sogenannten Erosionsstandorten. Das sind insbesondere Parzellen mit einer Hangneigung von mehr als 8% sowie solche mit sichtbaren Erosionsanzeichen.

Berechtigung(1) Landwirtschaftliche Erzeuger im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft), die eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens 3 ha bewirtschaften.

(2) Der Landwirt verpflichtet sich an kritischen bzw. sinnvollen Stellen, 3 bis 10 m breite Grünstreifen quer zum Hang anzulegen und während 5 Jahren zu erhalten. Außerdem ist die Anlage der Grünstreifen entlang von Gräben und Bächen möglich.
Die Grünstreifen müssen gepflegt werden, entweder durch Mulchen oder durch extensive Futterproduktion, wobei maximal 80 kg verfügbarer Stickstoff verabreicht werden können. Falls der Grünstreifen entlang eines Baches liegt, obliegen die Bedingungen der Futterproduktion denjenigen des Uferschutzstreifenprogrammes [Antragscode 051].

BeträgeHaupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieb:

750.- €/ha Streifenfläche,
wobei maximal 25% der Schlagfläche berücksichtigt werden können.
Die Streifenfläche braucht im Rahmen der Kulturenprämie nicht abgezogen zu werden, falls sie nicht mehr als 10 % der gesamten Schlagfläche ausmacht.

Antragsformular Formular [Erosionsschutz- / Grünstreifen - Antragscode 036]

Antragsstellungsperiodebis spätestens den 1. August zu Beginn der 5-jährigen Mindestteilnahmdauer.
Das Antragsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Jahres.
Legale Basis
Europäische Unionabgeänderte Verordnung EG N° 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999

LuxemburgGesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001
Großherzogliches Reglement vom 9. November 2001
Sonstiges
 (1) In einer gut zusammengefaßte Broschüre:
[Förderprogramm für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren im Rahmen der Verordnung EG N° 1257/99]
von der ASTA, Service Agri-Environnement sind alle Agrarumweltprogramme ausführlich erläutert.
Zuständige Behörden
→ für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen und
für Durchführungsbestimmungen und technische Fragen / Kontrollen vor Ort:
ADMINISTRATION DES SERVICES TECHNIQUES DE L'AGRICULTURE
Service Agri-environnement
16, route d'Esch
L-1470 Luxemburg
Herr Yves ROTA
Tel: 45 71 72- 210
Fax: 45 71 72- 341
Email: yves.rota@asta.etat.lu
 
Herr Jacques KRIER
Tel: 45 71 72- 236
Fax: 45 71 72- 341
Email: jacques.krier@asta.etat.lu
Zierstrauch... © 2003 by Serge MEDINGER
www.agrigestion.lu - printed 05.09.2010, 05:02