| Erosionsschutzmaßnahmen: (C) Anlage von Erosionsschutzstreifen und Grünstreifen | |||||||||
| Gegenstand | In Luxemburg befindliche, landwirtschaftlich genutzte Parzellen auf sogenannten Erosionsstandorten. Das sind insbesondere Parzellen mit einer Hangneigung von mehr als 8% sowie solche mit sichtbaren Erosionsanzeichen. | ||||||||
| Berechtigung | (1) Landwirtschaftliche Erzeuger im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft), die eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens 3 ha bewirtschaften. (2) Der Landwirt verpflichtet sich an kritischen bzw. sinnvollen Stellen, 3 bis 10 m breite Grünstreifen quer zum Hang anzulegen und während 5 Jahren zu erhalten. Außerdem ist die Anlage der Grünstreifen entlang von Gräben und Bächen möglich. Die Grünstreifen müssen gepflegt werden, entweder durch Mulchen oder durch extensive Futterproduktion, wobei maximal 80 kg verfügbarer Stickstoff verabreicht werden können. Falls der Grünstreifen entlang eines Baches liegt, obliegen die Bedingungen der Futterproduktion denjenigen des Uferschutzstreifenprogrammes [Antragscode 051]. | ||||||||
| Beträge | Haupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieb: 750.- €/ha Streifenfläche, wobei maximal 25% der Schlagfläche berücksichtigt werden können. Die Streifenfläche braucht im Rahmen der Kulturenprämie nicht abgezogen zu werden, falls sie nicht mehr als 10 % der gesamten Schlagfläche ausmacht. | ||||||||
| Antragsformular | Formular [Erosionsschutz- / Grünstreifen - Antragscode 036] | ||||||||
| Antragsstellungsperiode | bis spätestens den 1. August zu Beginn der 5-jährigen Mindestteilnahmdauer. Das Antragsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Jahres. | ||||||||
| Legale Basis | |||||||||
| Europäische Union | abgeänderte Verordnung EG N° 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 | ||||||||
| Luxemburg | Gesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001 Großherzogliches Reglement vom 9. November 2001 | ||||||||
| Sonstiges | |||||||||
| (1) In einer gut zusammengefaßte Broschüre: [Förderprogramm für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren im Rahmen der Verordnung EG N° 1257/99] von der ASTA, Service Agri-Environnement sind alle Agrarumweltprogramme ausführlich erläutert. | |||||||||
| Zuständige Behörden | |||||||||
| → für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen und für Durchführungsbestimmungen und technische Fragen / Kontrollen vor Ort: | |||||||||
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