| Förderung der Gülle- und Jaucheausbringung mittels Schleppschlauch- und Injektortechnik | |||||||||
| Gegenstand | Die im Betrieb ausgebrachte Gülle oder Jauche muß zu mindestens 80% mit einem Schleppschlauchverteiler - bzw. einem Injektor erfolgen. | ||||||||
| Berechtigung | (1) Landwirtschaftliche Erzeuger im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft), deren Betrieb sich in Luxemburg befindet und eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens 3 ha bewirtschaften. (2) Die mit Schleppschlauch ausgebrachte Gülle ist innerhalb 24 Stunden einzuarbeiten, falls die Parzelle zum Zeitpunkt der Ausbringung noch nicht eingesät ist. | ||||||||
| Beträge | Haupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieb: 1,2.- € pro m3 - theoretisch verfügbarer Gülle und Jauche, die anhand von Pauschalwerten ermittelt wird oder - von einem anderen Betrieb übernommenen Gülle | ||||||||
| Antragsformular | Formular [Antragscode 037] | ||||||||
| Antragsstellungsperiode | bis spätestens den 1. August zu Beginn der 5-jährigen Mindestteilnahmdauer. Das Antragsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Jahres. | ||||||||
| Legale Basis | |||||||||
| Europäische Union | abgeänderte Verordnung EG N° 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 | ||||||||
| Luxemburg | Gesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001 Großherzogliches Reglement vom 9. November 2001 | ||||||||
| Sonstiges | |||||||||
| (1) In einer gut zusammengefaßte Broschüre: [Förderprogramm für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren im Rahmen der Verordnung EG N° 1257/99] von der ASTA, Service Agri-Environnement sind alle Agrarumweltprogramme ausführlich erläutert. | |||||||||
| Zuständige Behörden | |||||||||
| → für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen und für Durchführungsbestimmungen und technische Fragen / Kontrollen vor Ort: | |||||||||
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