Agrigestion - Service de comptabilité et de conseils de gestion de la Chambre d'Agriculture
Extensivierung von Grünland in ökologisch wertvollen oder sensiblen Gebieten
GegenstandIn Luxemburg befindliche, landwirtschaftlich genutzte Parzellen die entweder:
- in einem Wasserschutzgebiet oder in einem aus Sicht der Wasserwirtschaft sensiblen Gebiet (das sind z.B. bekannte, aber noch nicht ausgewiesene Trinkwassergewinnungszonen) liegen
oder
- sich in einem Naturschutzgebiet (Kern- oder Pufferzone) oder in einem aus der Sicht des Naturschutzes sensiblen Gebiet befinden, wie z.B. in den vorgesehenen Habitat-Schutzzonen, in einer Entfernung von maximal 200 Meter von Bächen, in einem schmalen 'Ardenner'-Wiesengrund oder aber es handelt sich um artenreiches Grünland.

Die Entscheidung, ob eine Fläche für das Extensivierungsprogramm in Frage kommt oder nicht, liegt immer beim Minister.

Berechtigung(1) Landwirtschaftliche Erzeuger im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft), die eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens 3 ha bewirtschaften.

(2) Die spezifischen Bedingungen, betreffend die Düngung, die Nutzung, sowie die Pflege der Parzellen, sind bei der zuständigen Behörde nachzufragen oder der von der ASTA herausgegebenen Broschüre zu entnehmen.
Außerdem sind die Prämien je nach der Nutzungsintensität und dem Nutzungszeitpunkt gestaffelt.

BeträgeHaupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieb:

- Dauergrünland Stufe 1: 50.- €/ha
u.a. beschränkte organische Düngung max. 85 kg Gesamt-N,
Stickstoffdüngung max. 140 kg /ha verfügbarer Stickstoff

- Dauergrünland Stufe 2 (nur Wasserschutz): 150.- €/ha
u.a. beschränkte organische Düngung max. 85 kg Gesamt-N,
Stickstoffdüngung max. 80 kg /ha verfügbarer Stickstoff

- Dauergrünland Stufe 3A (nur Naturschutz): 200.- €/ha
u.a. beschränkte organische Düngung max. 85 kg Gesamt-N,
Stickstoffdüngung max. 50 kg /ha verfügbarer Stickstoff
Keine Kalkung

- Dauergrünland Stufe 3B (nur Naturschutz): 275.- €/ha
Bedingungen u.a. wie in Stufe 3A,
jedoch keine Mahd oder Beweidung vor dem 15. Juni

- Dauergrünland Stufe 4A: 250.- €/ha
u.a. keine Düngung (organisch und mineralisch)
keine Kalkung

- Dauergrünland Stufe 4B: 325.- €/ha
Bedingungen u.a. wie in Stufe 4A,
jedoch keine Mahd oder Beweidung vor dem 15. Juni


Für Parzellen in schmalen Wiesentälern sowie auf deren steilen Hängen kann für die Programme 3A, 3B, 4A und 4B eine Zusatzprämie von 75.- €/ha gewährt werden.

Antragsformular Formular [Antragscode 038]

Antragsstellungsperiodebis spätestens den 1. August zu Beginn der 5-jährigen Mindestteilnahmdauer.
Das Antragsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Jahres.
Legale Basis
Europäische Unionabgeänderte Verordnung EG N° 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999

LuxemburgGesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001
Großherzogliches Reglement vom 9. November 2001
Sonstiges
 (1) In einer gut zusammengefaßte Broschüre:
[Förderprogramm für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren im Rahmen der Verordnung EG N° 1257/99]
von der ASTA, Service Agri-Environnement sind alle Agrarumweltprogramme ausführlich erläutert.
Zuständige Behörden
→ für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen und
für Durchführungsbestimmungen und technische Fragen / Kontrollen vor Ort:
ADMINISTRATION DES SERVICES TECHNIQUES DE L'AGRICULTURE
Service Agri-environnement
16, route d'Esch
L-1470 Luxemburg
Herr Yves ROTA
Tel: 45 71 72- 210
Fax: 45 71 72- 341
Email: yves.rota@asta.etat.lu
 
Herr Jacques KRIER
Tel: 45 71 72- 236
Fax: 45 71 72- 341
Email: jacques.krier@asta.etat.lu
Haselblüte ... © 2003 by Serge Medinger
www.agrigestion.lu - printed 05.09.2010, 04:36