| Extensivierung von Grünland in ökologisch wertvollen oder sensiblen Gebieten | |||||||||
| Gegenstand | In Luxemburg befindliche, landwirtschaftlich genutzte Parzellen die entweder: - in einem Wasserschutzgebiet oder in einem aus Sicht der Wasserwirtschaft sensiblen Gebiet (das sind z.B. bekannte, aber noch nicht ausgewiesene Trinkwassergewinnungszonen) liegen oder - sich in einem Naturschutzgebiet (Kern- oder Pufferzone) oder in einem aus der Sicht des Naturschutzes sensiblen Gebiet befinden, wie z.B. in den vorgesehenen Habitat-Schutzzonen, in einer Entfernung von maximal 200 Meter von Bächen, in einem schmalen 'Ardenner'-Wiesengrund oder aber es handelt sich um artenreiches Grünland. Die Entscheidung, ob eine Fläche für das Extensivierungsprogramm in Frage kommt oder nicht, liegt immer beim Minister. | ||||||||
| Berechtigung | (1) Landwirtschaftliche Erzeuger im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft), die eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens 3 ha bewirtschaften. (2) Die spezifischen Bedingungen, betreffend die Düngung, die Nutzung, sowie die Pflege der Parzellen, sind bei der zuständigen Behörde nachzufragen oder der von der ASTA herausgegebenen Broschüre zu entnehmen. Außerdem sind die Prämien je nach der Nutzungsintensität und dem Nutzungszeitpunkt gestaffelt. | ||||||||
| Beträge | Haupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieb: - Dauergrünland Stufe 1: 50.- €/ha u.a. beschränkte organische Düngung max. 85 kg Gesamt-N, Stickstoffdüngung max. 140 kg /ha verfügbarer Stickstoff - Dauergrünland Stufe 2 (nur Wasserschutz): 150.- €/ha u.a. beschränkte organische Düngung max. 85 kg Gesamt-N, Stickstoffdüngung max. 80 kg /ha verfügbarer Stickstoff - Dauergrünland Stufe 3A (nur Naturschutz): 200.- €/ha u.a. beschränkte organische Düngung max. 85 kg Gesamt-N, Stickstoffdüngung max. 50 kg /ha verfügbarer Stickstoff Keine Kalkung - Dauergrünland Stufe 3B (nur Naturschutz): 275.- €/ha Bedingungen u.a. wie in Stufe 3A, jedoch keine Mahd oder Beweidung vor dem 15. Juni - Dauergrünland Stufe 4A: 250.- €/ha u.a. keine Düngung (organisch und mineralisch) keine Kalkung - Dauergrünland Stufe 4B: 325.- €/ha Bedingungen u.a. wie in Stufe 4A, jedoch keine Mahd oder Beweidung vor dem 15. Juni Für Parzellen in schmalen Wiesentälern sowie auf deren steilen Hängen kann für die Programme 3A, 3B, 4A und 4B eine Zusatzprämie von 75.- €/ha gewährt werden. | ||||||||
| Antragsformular | Formular [Antragscode 038] | ||||||||
| Antragsstellungsperiode | bis spätestens den 1. August zu Beginn der 5-jährigen Mindestteilnahmdauer. Das Antragsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Jahres. | ||||||||
| Legale Basis | |||||||||
| Europäische Union | abgeänderte Verordnung EG N° 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 | ||||||||
| Luxemburg | Gesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001 Großherzogliches Reglement vom 9. November 2001 | ||||||||
| Sonstiges | |||||||||
| (1) In einer gut zusammengefaßte Broschüre: [Förderprogramm für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren im Rahmen der Verordnung EG N° 1257/99] von der ASTA, Service Agri-Environnement sind alle Agrarumweltprogramme ausführlich erläutert. | |||||||||
| Zuständige Behörden | |||||||||
| → für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen und für Durchführungsbestimmungen und technische Fragen / Kontrollen vor Ort: | |||||||||
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