| Extensive Bewirtschaftung von traditionellen Hochstamm-Obstanlagen (Bongerten) | |||||||||
| Gegenstand | Bestehende « Bongerten » unter der Bedingung, dass auf der fraglichen Fläche mindestens 10 Bäume vorhanden sind und dass eine Mindestdichte von 50 Bäumen/ha vorliegt. Kleinere Baumgruppen und Einzelbäume können ebenfalls aufgenommen werden, falls der Antragsteller mindestens 50 solcher Bäume meldet. In diesem Fall wird eine pauschale Fläche von 50 m2 pro Baum angerechnet | ||||||||
| Berechtigung | (1) Landwirtschaftliche Erzeuger im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft), die eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens 3 ha bewirtschaften. (2) Die spezifischen Bedingungen, betreffend der Pflege und Bewirtschaftung sind bei der zuständigen Behörde nachzufragen oder der von der ASTA herausgegebenen Broschüre zu entnehmen. Unter anderem gilt: - N-Düngung: höchstens 80 kg verfügbarer Stickstoff pro ha - keine Anwendung von Herbiziden (außer punktuelle, selektive Behandlung gegen Brennnesseln, Disteln, usw. ) - Pflege der Parzelle durch Mahd der Parzelle mit Abtransport des Mähgutes oder durch Beweidung. Bei Beweidung ist ein ausreichender Schutz der Bäume sicherzustellen (gilt insbesondere für Pferde und Ziegen) - Pflege der Bäume durch Pflege- und Formschnitt bzw. Neuanpflanzung abgestorbener Bäume mit geeigneten Sorten, laut Anweisungen des Ministers. | ||||||||
| Beträge | Haupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieb: 300.- € /ha Netto-'Bongert'-Fläche | ||||||||
| Antragsformular | Formular [Antragscode 071] | ||||||||
| Antragsstellungsperiode | bis spätestens den 1. August zu Beginn der 5-jährigen Mindestteilnahmdauer. Das Antragsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Jahres. | ||||||||
| Legale Basis | |||||||||
| Europäische Union | abgeänderte Verordnung EG N° 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 | ||||||||
| Luxemburg | Gesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001 Großherzogliches Reglement vom 9. November 2001 | ||||||||
| Sonstiges | |||||||||
| (1) In einer gut zusammengefaßte Broschüre: [Förderprogramm für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren im Rahmen der Verordnung EG N° 1257/99] von der ASTA, Service Agri-Environnement sind alle Agrarumweltprogramme ausführlich erläutert. | |||||||||
| Zuständige Behörden | |||||||||
| → für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen und für Durchführungsbestimmungen und technische Fragen / Kontrollen vor Ort: | |||||||||
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