Agrigestion - Service de comptabilité et de conseils de gestion de la Chambre d'Agriculture
Extensive Bewirtschaftung von traditionellen Hochstamm-Obstanlagen (Bongerten)
GegenstandBestehende « Bongerten » unter der Bedingung, dass auf der fraglichen Fläche mindestens 10 Bäume vorhanden sind und dass eine Mindestdichte von 50 Bäumen/ha vorliegt.

Kleinere Baumgruppen und Einzelbäume können ebenfalls aufgenommen werden, falls der Antragsteller mindestens 50 solcher Bäume meldet. In diesem Fall wird eine pauschale Fläche von 50 m2 pro Baum angerechnet

Berechtigung(1) Landwirtschaftliche Erzeuger im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft), die eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens 3 ha bewirtschaften.

(2) Die spezifischen Bedingungen, betreffend der Pflege und Bewirtschaftung sind bei der zuständigen Behörde nachzufragen oder der von der ASTA herausgegebenen Broschüre zu entnehmen.
Unter anderem gilt:
- N-Düngung: höchstens 80 kg verfügbarer Stickstoff pro ha
- keine Anwendung von Herbiziden (außer punktuelle, selektive Behandlung gegen Brennnesseln, Disteln, usw. )
- Pflege der Parzelle durch Mahd der Parzelle mit Abtransport des Mähgutes oder durch Beweidung.
Bei Beweidung ist ein ausreichender Schutz der Bäume sicherzustellen (gilt insbesondere für Pferde und Ziegen)
- Pflege der Bäume durch Pflege- und Formschnitt bzw. Neuanpflanzung abgestorbener Bäume mit geeigneten Sorten, laut Anweisungen des Ministers.

BeträgeHaupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieb:

300.- € /ha Netto-'Bongert'-Fläche

Antragsformular Formular [Antragscode 071]

Antragsstellungsperiodebis spätestens den 1. August zu Beginn der 5-jährigen Mindestteilnahmdauer.
Das Antragsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Jahres.
Legale Basis
Europäische Unionabgeänderte Verordnung EG N° 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999

LuxemburgGesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001
Großherzogliches Reglement vom 9. November 2001
Sonstiges
 (1) In einer gut zusammengefaßte Broschüre:
[Förderprogramm für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren im Rahmen der Verordnung EG N° 1257/99]
von der ASTA, Service Agri-Environnement sind alle Agrarumweltprogramme ausführlich erläutert.
Zuständige Behörden
→ für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen und
für Durchführungsbestimmungen und technische Fragen / Kontrollen vor Ort:
ADMINISTRATION DES SERVICES TECHNIQUES DE L'AGRICULTURE
Service Agri-environnement
16, route d'Esch
L-1470 Luxemburg
Herr Yves ROTA
Tel: 45 71 72- 210
Fax: 45 71 72- 341
Email: yves.rota@asta.etat.lu
 
Herr Jacques KRIER
Tel: 45 71 72- 236
Fax: 45 71 72- 341
Email: jacques.krier@asta.etat.lu
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www.agrigestion.lu - printed 05.09.2010, 05:09