Agrigestion - Service de comptabilité et de conseils de gestion de la Chambre d'Agriculture
5-jährige Flächenstilllegung von ökologisch wertvollen oder günstig gelegenen (Teil)-Flächen
GegenstandÖkologisch besonders wertvolle oder für den Biotopverbund günstig gelegene (Teil)-Flächen
(nach vorheriger ministerieller Genehmigung).

Berechtigung(1) Landwirtschaftliche Erzeuger im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft), die eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens 3 ha bewirtschaften.

(2) Die spezifischen Bedingungen, betreffend der Pflege und Bewirtschaftung sind bei der zuständigen Behörde nachzufragen oder der von der ASTA herausgegebenen Broschüre zu entnehmen.
Es bestehen 2 Bewirtschaftungsvarianten:

Variante 1
- weder Düngung noch Pflanzenschutz
- keine neuen Entwässerungsmaßnahmen außer Unterhalt bestehender Vorrichtungen
- keinerlei Bodenbearbeitung
- Mahd/Unterhalt der Fläche um ein Verbuschen zu verhindern, mit Abtransport des Schnittgutes
- alternativ kann die Mahd auch durch eine extensive Beweidung ersetzt werden, außer bei Feuchtwiesen
- Unterhaltsarbeiten bzw. Beweidung nicht vor dem 15. Juli

Der Minister kann die Modalitäten bzw. die Häufigkeit der Mahd oder der Beweidung festlegen.


Variante 2
- wie Variante 1, jedoch keinerlei Pflegemaßnahmen

BeträgeHaupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieb:

Variante 1 : 325.- € /ha
Variante 2 : 200.- € /ha

Antragsformular Formular [Antragscode 111]

Antragsstellungsperiodebis spätestens den 1. August zu Beginn der 5-jährigen Mindestteilnahmdauer.
Das Antragsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Jahres.
Legale Basis
Europäische Unionabgeänderte Verordnung EG N° 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999

LuxemburgGesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001
Großherzogliches Reglement vom 9. November 2001
Sonstiges
 (1) In einer gut zusammengefaßte Broschüre:
[Förderprogramm für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren im Rahmen der Verordnung EG N° 1257/99]
von der ASTA, Service Agri-Environnement sind alle Agrarumweltprogramme ausführlich erläutert.
Zuständige Behörden
→ für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen und
für Durchführungsbestimmungen und technische Fragen / Kontrollen vor Ort:
ADMINISTRATION DES SERVICES TECHNIQUES DE L'AGRICULTURE
Service Agri-environnement
16, route d'Esch
L-1470 Luxemburg
Herr Yves ROTA
Tel: 45 71 72- 210
Fax: 45 71 72- 341
Email: yves.rota@asta.etat.lu
 
Herr Jacques KRIER
Tel: 45 71 72- 236
Fax: 45 71 72- 341
Email: jacques.krier@asta.etat.lu
Rundballen auf der Stoppel © 1998 by Bureau LEADER Munshausen
www.agrigestion.lu - printed 05.09.2010, 04:50