| 5-jährige Flächenstilllegung von ökologisch wertvollen oder günstig gelegenen (Teil)-Flächen | |||||||||
| Gegenstand | Ökologisch besonders wertvolle oder für den Biotopverbund günstig gelegene (Teil)-Flächen (nach vorheriger ministerieller Genehmigung). | ||||||||
| Berechtigung | (1) Landwirtschaftliche Erzeuger im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft), die eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens 3 ha bewirtschaften. (2) Die spezifischen Bedingungen, betreffend der Pflege und Bewirtschaftung sind bei der zuständigen Behörde nachzufragen oder der von der ASTA herausgegebenen Broschüre zu entnehmen. Es bestehen 2 Bewirtschaftungsvarianten: Variante 1 - weder Düngung noch Pflanzenschutz - keine neuen Entwässerungsmaßnahmen außer Unterhalt bestehender Vorrichtungen - keinerlei Bodenbearbeitung - Mahd/Unterhalt der Fläche um ein Verbuschen zu verhindern, mit Abtransport des Schnittgutes - alternativ kann die Mahd auch durch eine extensive Beweidung ersetzt werden, außer bei Feuchtwiesen - Unterhaltsarbeiten bzw. Beweidung nicht vor dem 15. Juli Der Minister kann die Modalitäten bzw. die Häufigkeit der Mahd oder der Beweidung festlegen. Variante 2 - wie Variante 1, jedoch keinerlei Pflegemaßnahmen | ||||||||
| Beträge | Haupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieb: Variante 1 : 325.- € /ha Variante 2 : 200.- € /ha | ||||||||
| Antragsformular | Formular [Antragscode 111] | ||||||||
| Antragsstellungsperiode | bis spätestens den 1. August zu Beginn der 5-jährigen Mindestteilnahmdauer. Das Antragsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Jahres. | ||||||||
| Legale Basis | |||||||||
| Europäische Union | abgeänderte Verordnung EG N° 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 | ||||||||
| Luxemburg | Gesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001 Großherzogliches Reglement vom 9. November 2001 | ||||||||
| Sonstiges | |||||||||
| (1) In einer gut zusammengefaßte Broschüre: [Förderprogramm für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren im Rahmen der Verordnung EG N° 1257/99] von der ASTA, Service Agri-Environnement sind alle Agrarumweltprogramme ausführlich erläutert. | |||||||||
| Zuständige Behörden | |||||||||
| → für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen und für Durchführungsbestimmungen und technische Fragen / Kontrollen vor Ort: | |||||||||
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