Agrigestion - Service de comptabilité et de conseils de gestion de la Chambre d'Agriculture
Ackerrandstreifenprogramm für Ackerflächen
GegenstandAnlage von 3-6 m breiten, extensiven Ackerstreifen entlang von Wegen, Hecken, Böschungen, Ufern, Waldrändern, usw., während 5 Jahren auf der gleichen Parzelle.

Berechtigung(1) Landwirtschaftliche Erzeuger im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft), die eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens 3 ha bewirtschaften.

(2) Die spezifischen Bedingungen, betreffend der Pflege und Bewirtschaftung sind bei der zuständigen Behörde nachzufragen oder der von der ASTA herausgegebenen Broschüre zu entnehmen.
Unter anderem gilt:
- keine Düngung
- keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
(bei schwerer Verunkrautung sind Ausnahmen möglich; bei Hackfrüchten ist Hacken + Bandspritzen möglich; bei Kartoffeln sind die Blattlaus- und die Krautfäulebekämpfung, sowie die chemische Krautabtötung ebenfalls möglich)
- Ernte/Mahd des Streifens nicht vor der übrigen Parzelle
- keine mechanische Unkrautbekämpfung
- keine Untersaat

Bei den möglichen Kulturen gibt es keine Einschränkung.
Bei Flächenstillegung wird jedoch keine Prämie gewährt.
Bei eventuellem Feldfutteranbau kann der Minister gegebenenfalls Zusatzbedingungen festlegen, die den Erfolg der Maßnahme absichern.

BeträgeHaupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieb:

450.- €/ha netto Randstreifen
(maximal 25% der Fläche des jeweiligen Schlages werden gefördert)

Antragsformular Formular [Antragscode 041]

Antragsstellungsperiodebis spätestens den 1. August zu Beginn der 5-jährigen Mindestteilnahmdauer.
Das Antragsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Jahres.
Legale Basis
Europäische Unionabgeänderte Verordnung EG N° 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999

LuxemburgGesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001
Großherzogliches Reglement vom 9. November 2001
Sonstiges
 (1) In einer gut zusammengefaßte Broschüre:
[Förderprogramm für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren im Rahmen der Verordnung EG N° 1257/99]
von der ASTA, Service Agri-Environnement sind alle Agrarumweltprogramme ausführlich erläutert.
Zuständige Behörden
→ für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen und
für Durchführungsbestimmungen und technische Fragen / Kontrollen vor Ort:
ADMINISTRATION DES SERVICES TECHNIQUES DE L'AGRICULTURE
Service Agri-environnement
16, route d'Esch
L-1470 Luxemburg
Herr Yves ROTA
Tel: 45 71 72- 210
Fax: 45 71 72- 341
Email: yves.rota@asta.etat.lu
 
Herr Jacques KRIER
Tel: 45 71 72- 236
Fax: 45 71 72- 341
Email: jacques.krier@asta.etat.lu
Ferkel... © 2003 by Serge MEDINGER
www.agrigestion.lu - printed 05.09.2010, 04:49