| Ackerrandstreifenprogramm für Ackerflächen | |||||||||
| Gegenstand | Anlage von 3-6 m breiten, extensiven Ackerstreifen entlang von Wegen, Hecken, Böschungen, Ufern, Waldrändern, usw., während 5 Jahren auf der gleichen Parzelle. | ||||||||
| Berechtigung | (1) Landwirtschaftliche Erzeuger im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft), die eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens 3 ha bewirtschaften. (2) Die spezifischen Bedingungen, betreffend der Pflege und Bewirtschaftung sind bei der zuständigen Behörde nachzufragen oder der von der ASTA herausgegebenen Broschüre zu entnehmen. Unter anderem gilt: - keine Düngung - keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (bei schwerer Verunkrautung sind Ausnahmen möglich; bei Hackfrüchten ist Hacken + Bandspritzen möglich; bei Kartoffeln sind die Blattlaus- und die Krautfäulebekämpfung, sowie die chemische Krautabtötung ebenfalls möglich) - Ernte/Mahd des Streifens nicht vor der übrigen Parzelle - keine mechanische Unkrautbekämpfung - keine Untersaat Bei den möglichen Kulturen gibt es keine Einschränkung. Bei Flächenstillegung wird jedoch keine Prämie gewährt. Bei eventuellem Feldfutteranbau kann der Minister gegebenenfalls Zusatzbedingungen festlegen, die den Erfolg der Maßnahme absichern. | ||||||||
| Beträge | Haupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieb: 450.- €/ha netto Randstreifen (maximal 25% der Fläche des jeweiligen Schlages werden gefördert) | ||||||||
| Antragsformular | Formular [Antragscode 041] | ||||||||
| Antragsstellungsperiode | bis spätestens den 1. August zu Beginn der 5-jährigen Mindestteilnahmdauer. Das Antragsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Jahres. | ||||||||
| Legale Basis | |||||||||
| Europäische Union | abgeänderte Verordnung EG N° 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 | ||||||||
| Luxemburg | Gesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001 Großherzogliches Reglement vom 9. November 2001 | ||||||||
| Sonstiges | |||||||||
| (1) In einer gut zusammengefaßte Broschüre: [Förderprogramm für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren im Rahmen der Verordnung EG N° 1257/99] von der ASTA, Service Agri-Environnement sind alle Agrarumweltprogramme ausführlich erläutert. | |||||||||
| Zuständige Behörden | |||||||||
| → für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen und für Durchführungsbestimmungen und technische Fragen / Kontrollen vor Ort: | |||||||||
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