| Neupflanzung von Hecken, sowie Pflege von größeren, bestehenden Hecken | |||||||||
| Gegenstand | Pflege und/oder Neuanlage von Hecken. Der Landwirt verpflichtet sich, die Hecken in den 5 Verpflichtungsjahren nach den Richtlinien der zuständigen Kommission zu pflegen bzw. zu schneiden. Die Neuanlage von Hecken kann ebenfalls gefördert werden (minimum 100 m lang). | ||||||||
| Berechtigung | (1) Landwirtschaftliche Erzeuger im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft), die eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens 3 ha bewirtschaften. (2) Die spezifischen Bedingungen, betreffend der Pflege und Bewirtschaftung sind bei der zuständigen Behörde nachzufragen oder der von der ASTA herausgegebenen Broschüre zu entnehmen. | ||||||||
| Beträge | Haupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieb: 450.- €/1000 m (maximal 400 m pro ha Flurstück werden gefördert; bei halbscheitlichen Hecken wird die Prämie geteilt) Zusatzprämie für Neupflanzungen: 15.- €/ ar (maximal 12 ar Heckenfläche pro ha Flurstück werden gefördert) | ||||||||
| Antragsformular | Formular [Antragscode 061] | ||||||||
| Antragsstellungsperiode | bis spätestens den 1. August zu Beginn der 5-jährigen Mindestteilnahmdauer. Das Antragsjahr beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Jahres. | ||||||||
| Legale Basis | |||||||||
| Europäische Union | abgeänderte Verordnung EG N° 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 | ||||||||
| Luxemburg | Gesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001 Großherzogliches Reglement vom 9. November 2001 | ||||||||
| Sonstiges | |||||||||
| (1) In einer gut zusammengefaßte Broschüre: [Förderprogramm für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren im Rahmen der Verordnung EG N° 1257/99] von der ASTA, Service Agri-Environnement sind alle Agrarumweltprogramme ausführlich erläutert. | |||||||||
| Zuständige Behörden | |||||||||
| → für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen und für Durchführungsbestimmungen und technische Fragen / Kontrollen vor Ort: | |||||||||
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