| Biodiversitätsprogramm zum Schutz der Trockenrasen, Pionierstandorte, Heiden, Sümpfe und Torfmoore | |||||||||
| Gegenstand | In Luxemburg befindliche Trockenrasen, Pionierstandorte, Heiden, Sümpfe und Torfmoore, sofern sie in einem Naturschutzgebiet oder in einer 'Habitat'zone liegen. Außerhalb diesen Zonen ist die Entscheidung ob eine Fläche in das Naturschutzprogramm aufgenommen werden kann (die übrigens in jedem Fall beim Minister liegt) an das Vorkommen von seltenen Pflanzen und Tieren (siehe Anhang 1 und 2 des Großherzogliches Reglement vom 22. März 2002) gebunden. | ||||||||
| Berechtigung | (1) Landwirtschaftlicher Bewirtschafter im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft); oder Privatperson die die aufgeführten Flächen bewirtschaftet. (2) Die spezifische Bewirtschaftung verfolgt u.a. das Ziel der Wiederherstellung des offenen Charakters dieser Lebensräume durch eine Erstpflege, sowie eine angepasste Nutzung. Die Nutzungsform (Bewirtschaftungsbedingungen) werden individuel der aufgeführten Fläche, sowie den dort vorkommenden bedrohten Pflanzen- und Tierarten angepasst. | ||||||||
| Beträge | Die jährlichen Entschädigungen sind abhängig von den vereinbarten Bewirtschaftungsbedingungen und den dadurch entstandenen Ertragsausfällen. Für ausführliche und individuel abgestimmte Informationen sollte man sich mit der zuständigen Behörde, bzw. einer der beauftragten Partnerstellen in Verbindung setzen. | ||||||||
| Antragsformular | bei den beauftragten Partnerstellen erhältlich | ||||||||
| Antragsstellungsperiode | Die vertragliche Bindung des Bewirtschafters beginnt am Tag der Antragsstellung und sieht eine 5-jährige Mindestteilnahmedauer vor | ||||||||
| Legale Basis | |||||||||
| Europäische Union | |||||||||
| Luxemburg | Gesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001 Großherzogliches Reglement vom 22. März 2002 | ||||||||
| Zuständige Behörden | |||||||||
| → für die Durchführung / Kontrollen vor Ort sind von der ADMINISTRATION DES EAUX ET FORÊTS folgende Partner beauftragt | |||||||||
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| → für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen: | |||||||||
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