Agrigestion - Service de comptabilité et de conseils de gestion de la Chambre d'Agriculture
Biodiversitätsprogramm zum Schutz der bedrohten Lebensgemeinschaften der Agrarlandschaft
GegenstandIn Luxemburg befindliche Ackerrandstreifen, resp. (Teil-)parzellen, sofern sie in einem Naturschutzgebiet oder in einer 'Habitat'zone liegen.
Außerhalb diesen Zonen ist die Entscheidung ob eine Fläche in das Naturschutzprogramm aufgenommen werden kann (die übrigens in jedem Fall beim Minister liegt) an das Vorkommen von seltenen Pflanzen und Tieren (siehe Anhang 1 und 2 des Großherzogliches Reglement vom 22. März 2002) gebunden.

Berechtigung(1) Landwirtschaftlicher Bewirtschafter im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft); oder Privatperson die die aufgeführten Flächen bewirtschaftet.

(2) Die spezifischen Bewirtschaftungsbedingungen sind u.a.:
- auf den Ackerrandstreifen, resp. (Teil-)parzellen darf keine Düngung, keine chemische oder mechanische Unkrautbekämpfung, kein Einsatz von Pestiziden und keine Einbringung einer Untersaat erfolgen.
- das Abernten der Kulturpflanzen auf den betroffenen Parzellen resp. Randstreifen darf erst nach Abschluss der Samenreife der Kulturpflanze erfolgen.

BeträgeDie jährlichen Entschädigungen sind abhängig von den vereinbarten Bewirtschaftungsbedingungen und den dadurch entstandenen Ertragsausfällen.
Für ausführliche und individuel abgestimmte Informationen sollte man sich mit der zuständigen Behörde, bzw. einer der beauftragten Partnerstellen in Verbindung setzen.

Antragsformular bei den beauftragten Partnerstellen erhältlich

AntragsstellungsperiodeDie vertragliche Bindung des Bewirtschafters beginnt am Tag der Antragsstellung und sieht eine 5-jährige Mindestteilnahmedauer vor
Legale Basis
Europäische Union

LuxemburgGesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001
Großherzogliches Reglement vom 22. März 2002
Zuständige Behörden
→ für die Durchführung / Kontrollen vor Ort sind von der ADMINISTRATION DES EAUX ET FORÊTS folgende Partner beauftragt
ADMINISTRATION DES EAUX ET FORÊTS
Service Conservation de la Nature
16, rue Eugène Ruppert
L-2453 Luxembourg
Frau Françine MICHELS
Tel: 40 22 01- 310
Fax: 40 22 01- 350
Email: francine.michels@ef.etat.lu
 
Herr Laurent SCHLEY
Tel: 40 22 01- 309
Fax: 40 22 01- 350
Email: laurent.schley@ef.etat.lu
→ für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen:
ADMINISTRATION DES SERVICES TECHNIQUES DE L'AGRICULTURE
Service Agri-environnement
16, route d'Esch
L-1470 Luxemburg
Herr Yves ROTA
Tel: 45 71 72- 210
Fax: 45 71 72- 341
Email: yves.rota@asta.etat.lu
Herr Jacques KRIER
Tel: 45 71 72- 236
Fax: 45 71 72- 341
Email: jacques.krier@asta.etat.lu
Frühjahrsduft © 2005 by Rauch-Color
www.agrigestion.lu - printed 05.09.2010, 05:04