Agrigestion - Service de comptabilité et de conseils de gestion de la Chambre d'Agriculture
Biodiversitätsprogramm zum Schutz der auf Brachen angewiesenen Lebensgemeinschaften, sowie der Lebensgemeinschaften der Ufer von Wasserläufen und stehenden Gewässer
GegenstandIn Luxemburg befindliche Flächen die für den Schutz der auf Brachen angewiesenen Lebensgemeinschaften, sowie der Lebensgemeinschaften der Ufer von Wasserläufen und stehenden Gewässer interessant sind.
Sie müssen in einem Naturschutzgebiet oder in einer 'Habitat'zone liegen. Außerhalb diesen Zonen ist die Entscheidung ob eine Fläche in das Naturschutzprogramm aufgenommen werden kann (die übrigens in jedem Fall beim Minister liegt) an das Vorkommen von seltenen Pflanzen und Tieren (siehe Anhang 1 und 2 des Großherzogliches Reglement vom 22. März 2002) gebunden.

Berechtigung(1) Landwirtschaftlicher Bewirtschafter im Haupterwerb oder im Nebenerwerb, als natürliche oder juristische Person (oder Gemeinschaft); oder Privatperson die die aufgeführten Flächen bewirtschaftet.

(2) Die spezifische Bewirtschaftung verfolgt entweder das Ziel:
- des Schutzes der auf ungenutztes Gelände angewiesenen Lebensgemeinschaften (sowohl Tier- als auch Pflanzenarten) durch das Erhalten oder das Anlegen von Brachen und Schutzstreifen welche die Lebensräume der genutzten Landschaften vernetzen sollen, oder
- des Schutzes der Lebensgemeinschaften der Ufer von Wasserläufen und stehenden Gewässer durch Anlegen von Uferschutzstreifen

In diesem Sinne gelten spezifische Bewirtschaftungsbedingungen wie:
- das generelle Verbot der Ausbringung von Düngern und Pestiziden
- desweiteren ist auf den angeführten Flächen die Nachsaat, die Veränderung des Wasserhaushaltes, sowie eine Beweidung untersagt
- die Art und Häufigkeit der Pflegemaßnahmen (z.B. Bodenbearbeitung bei Brachen oder Pflegemahd bei Ufervegetation) sowie die von der Pflege betroffenen Teilflächen werden individuell festgelegt.

BeträgeDie jährlichen Entschädigungen sind abhängig von den vereinbarten Bewirtschaftungsbedingungen und den dadurch entstandenen Ertragsausfällen.
Für ausführliche und individuel abgestimmte Informationen sollte man sich mit der zuständigen Behörde, bzw. einer der beauftragten Partnerstellen in Verbindung setzen.

Antragsformular bei den beauftragten Partnerstellen erhältlich

AntragsstellungsperiodeDie vertragliche Bindung des Bewirtschafters beginnt am Tag der Antragsstellung und sieht eine 5-jährige Mindestteilnahmedauer vor
Legale Basis
Europäische Union

LuxemburgGesetz zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes vom 24. Juli 2001
Großherzogliches Reglement vom 22. März 2002
Zuständige Behörden
→ für die Durchführung / Kontrollen vor Ort sind von der ADMINISTRATION DES EAUX ET FORÊTS folgende Partner beauftragt
ADMINISTRATION DES EAUX ET FORÊTS
Service Conservation de la Nature
16, rue Eugène Ruppert
L-2453 Luxembourg
Frau Françine MICHELS
Tel: 40 22 01- 310
Fax: 40 22 01- 350
Email: francine.michels@ef.etat.lu
 
Herr Laurent SCHLEY
Tel: 40 22 01- 309
Fax: 40 22 01- 350
Email: laurent.schley@ef.etat.lu
→ für verwaltungstechnische Fragen / Kontrollen:
ADMINISTRATION DES SERVICES TECHNIQUES DE L'AGRICULTURE
Service Agri-environnement
16, route d'Esch
L-1470 Luxemburg
Herr Yves ROTA
Tel: 45 71 72- 210
Fax: 45 71 72- 341
Email: yves.rota@asta.etat.lu
Herr Jacques KRIER
Tel: 45 71 72- 236
Fax: 45 71 72- 341
Email: jacques.krier@asta.etat.lu
Zierstrauch... © 2003 by Serge MEDINGER
www.agrigestion.lu - printed 05.09.2010, 05:08